Der Antrag der Verwaltung ist unseres Erachtens nicht zielführend und sollte aus untenstehenden Gründen nicht in dieser Weise durchgeführt werden! Wir bitten Sie, unsere Stellungnahme in Ihre Entscheidung mit einzubeziehen.


Zusammenfassung:
- Der Antrag der Verwaltung geht von falschen Voraussetzungen aus, es
gäbe nur „eine subjektive Gefahrenwahrnehmung“ Dies entspricht nicht
den Beobachtungen und Vorfällen.
- Die geförderte Radstrecke ist im vorgelegten Antrag gar nicht betroffen.
- Nur weitere Schilder lösen die Gefahrensituationen nicht, es sollte die
sinnvolle Umleitung auf den vorhandenen parallel laufenden Weg (80 m) der vorgeschlagenen Variante D durch geeignete Maßnahmen vorgenommen werden.
- Im weiteren Verlauf an der Seerheinpromenade (nur dieser ist gefördert worden) sollte der Radwegteil entsprechend gekennzeichnet werden.
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1. Bürgerbeteiligung Nein ist angekreuzt:
Klar, es betrifft ja nur die Verwaltung, die Betroffenen und zT geschädigten Bürger durch zu schnelle, unvorsichtige Radfahrer (aber auch zu gutgläubige Fußgänger...) brauchen nicht gehört zu werden!
2. In „Ausgangslage“
Konflikte werden bejaht, aber dann: „, da keine Unfälle mit Verletzten oder größerem Sachschaden bekannt sind. Es handelt sich um eine subjektive Gefahrenwahrnehmung“. Als extensiver Benützer kann ich dies nicht nachvollziehen, denn sowohl ich, als auch andere Benutzer haben sowohl einige Unfälle gesehen als auch ein Vielzahl von beinahe Unfällen bezw gefährlichen Berührungen mit Vollbremsungen und Stürzen beobachtet.
In allen Fällen entfernte sich der Fahrradfahrer schnellstmöglich ohne sich zu melden, zu fragen oder sich zu entschuldigen, aber zumeist unter Ausstoßen von Beschimpfungen. Natürlich können der geschädigte Fußgänger, die Kinder usw. keine Anzeige erstatten, da der Radfahrer (wer der Verursacher war, sei dahingestellt) längst verschwunden und Polizei nicht in Sicht ist.Im Gegensatz zur Aussage:“Im Abschnitt A (Herosépark) sind die meisten Konflikte zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden festzustellen“ sind es

- erstens nicht Konflikte, sondern Gefahren Situationen oder gar Unfälle und zweitens gibt es einen zweiten genauso großen Gefahrenpunkt: die
unübersichtliche die S – Kurve hinter der Bischofsvilla vorbei, zumal auf dem Platz sehr oft Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene Ball, Federball uam spielen.

3. Zu: A) Verbreiterung des uferparallelen Weges
Ja eine Verbreiterung des Weges ist im Sinne des Grünerhalts und erhöhter Gefährlichkeit zu vermeiden.
4. Zu: B) Sperrung für den Radverkehr
Unter A wird ausgeführt: „Die vorhandene Wegbreite von 4 m wurde
auf die Geschwindigkeit eines Fußgängers und auf die Dimension des Parks abgestimmt“.
Da kaum ein Fahrrad mit 4 km/h dort fährt (sondern meist 15- 20 km/h) ist dieser Weg uE. für Fahrräder also überhaupt nicht geeignet und auch nicht vorgesehen.
Es wird immer - neben dem Durchgangsfußgänger Verkehr in beiden Richtungen - viele unbedachte Querungen durch Spielende, Badende von der Spiel- und Liegewiese zum Wasser geben, da ist ein Fahrradweg eine Gefahrenquelle. Gezählt wurden in diesem Abschnitt bei schönen Wetter ca 600 Personen!!
Dass nirgends eine 100% Sperrung zu erreichen ist richtig, bei 90% wäre schon viel erreicht, zumal hier – im Gegensatz zu erwähnten Seeweg- der Abstand zum nördlich parallel verlaufenden Herosé Weg nur ca 80 m beträgt, also eher angenommen wird.
Die Begründung, dass dann ab Reichenaustrasse 5 auf der falschen Seite gefahren wird ist nicht nachvollziehbar, denn jeder wird gerne an den attraktiveren Seerheinweg zurückkehren....und dort ist die Dichte weitaus geringer.
Der Hinweis auf die ev. „verlorenen“ Fördermittel ist hier nicht statthaft, da unter „Ausgangslage“ ausgesagt wurde:“ Für den Bau der Promenade am Seerhein zwischen Bischofsvilla und Bodenseeforum (Areal Great Lakes) wurden Fördermittel aus dem Tourismus-Infrastruktur-programm genutzt“ also wurde nicht der hier relevante Abschnitt Fahrradbrücke - Herosé – Bischofsvilla gefördert.

5. Zu C): Schilder
Nur Schilder sind eine Beruhigung der Verwaltung aber keine wirksame Maßnahme, denn
+ wenn selbst Barrieren – wie unter B beschrieben- nicht wirken sollen.
+ die schon vorhandenen Schilder und Beschriftungen (Rücksichtszone) auf dem Gelände kaum Wirkung zeigen.
6. Empfehlung
Wir bitten der vorgeschlagenen Empfehlung nicht Folge zu leisten, sondern zu empfehlen, den Radverkehr auf der Strecke ab Fahrradweg Herosépark westlich, (Toilettenhäuschen) bis Bischofsvilla für den Radverkehr in geeigneter Weise zu sperren und auf den 80 m nördlich parallel verlaufenden Weg umzuleiten (gezeigte Variante D).


Des Weiteren ab Bischofsvilla bis zur Autobahnbrücke einen getrennten Radweg zu kennzeichnen - anzulegen – wie dies erfolgreich an der Seepromenade erfolgte. Eine Promenade ist ja nicht als Radweg zu bezeichnen.

 

 

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