Die nächtlichen Besucher, Feiernden und später z.T. Betrunkene haben in den Uferbereichen massiv zugenommen.  Dies insbesondere als Treff im Herosé-Park und angrenzenden Bereichen. Damit geht einher eine extrem laute Beschallung der Wohnviertel nach 22 Uhr bis in die Morgenstunden – also eindeutig Nachtruhestörungen. Deshalb haben sich Anwohnen und Gewerbe zusammen bei der Stadt beschwert und in diversen Sitzungen mit dem Präventionsrat - dessen Mitglied wir sind - Maßnahmen diskutiert, von welchen nun einige sofort verwirklicht werden sollen: Lesen Sie hier die Veröffentlichung und befristete Polizeiverordnung der Stadt Konstanz. Dies ist sehr begrüßenswert, nicht verstehen können wir allerdings den Beginn des Verbots um 23 Uhr, da bundesweit die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gilt!

Dr. Christian Millauer

 

  Nach Rücksprahe bei der Polizei zitieren wir hier einen diesbezüglich Erlass der Stadt:

 Die Stadt Konstanz erlässt temporäre Polizeiverordnung zum Abspielen von Musik in Nähe von Wohngebäuden

 In den vergangenen Wochen hat sich der Herosé-Park an den Abenden zu einem hochfrequentierten Treffpunkt entwickelt – insbesondere seit der Corona-bedingten Schließung der Clubs und Diskotheken in Konstanz. Seither haben hier liegengebliebener Müll und Ruhestörungen massiv zugenommen.
 
Dem Gemeinderat hatte die Verwaltung zugesagt, die Möglichkeit eines Alkoholverbots im Herosé zu prüfen. Für den Erlass eines Alkoholkonsumverbotes ist es Voraussetzung, dass der betroffene Bereich ein sogenannter „Brennpunkt“ ist. Diese Einordnung richtet sich insbesondere nach der absoluten Anzahl alkoholbedingter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten innerhalb eines Jahres. Hier müssten mindestens 50 registrierte, also zur Anzeige gebrachte Fälle vorliegen. Die Zahlen wurden durch die Verwaltung nun geprüft. Im Herosé und den angrenzenden Bereichen wurden in diesem Jahr bisher lediglich 14 Straftaten und zwei Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht. Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Alkoholverbot sind daher aktuell nicht gegeben.
 
Das Hauptproblem für die Anwohner ist aber vor allem der Lärm, der von den Feiernden ausgeht. Im Jahr 2020 ist die Polizei zu 56 Ruhestörungen in den Herosé und angrenzende Bereiche ausgerückt. Im Vergleich dazu waren es 42 Ruhestörungen im übrigen Stadtgebiet im selben Zeitraum. Die Stadt erlässt nun darum eine Polizeiverordnung, die das Abspielen von Musikgeräten wie Ghettoblastern bzw. das Verstärken der Musik aus Smartphones oder Vergleichbarem durch Bluetoothboxen, Lautsprecher etc. auf dem gesamten Gelände des Herosé-Parks sowie im übrigen öffentlichen Raum innerhalb eines Radius von 50 Metern um bewohnte Gebäude (Wohngebäude, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, etc.) verbietet. Das unverstärkte Abspielen der Musik mit dem Handy ist dabei weiterhin erlaubt. Dieses Verbot gilt zunächst temporär für einen Monat zwischen 23 und 6 Uhr. Es tritt am morgigen Donnerstag, den 6. August in Kraft.
 
Diese Maßnahme ist ein Versuch, die Situation für die Anwohner zu verbessern. Sie wird auch vom Präventionsrat der Stadt unterstützt: „Die verschiedenen Möglichkeiten wurden intensiv diskutiert. Wir verstehen die Feierenden durchaus und wir gönnen ihnen Spaß und Musik. Aber wir müssen aufeinander Rücksicht nehmen und es gibt zum Feiern besser geeignete Orte in Konstanz“, so Gabriele Weiner und Manfred Hölzl vom Präventionsrat. So gilt das Verbot beispielsweise nicht auf dem Gelände von Klein Venedig, da es hier keine Wohnbebauung in der Nähe gibt. Zur Verbesserung der Infrastruktur werden auf dem Areal jetzt zwei Tischtennisplatten, Sitzgelegenheiten und ein Toilettenwagen aufgestellt, eine entsprechende Beleuchtung installiert und die Wiese gemäht.
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