Nach der Aufhebung des Pandemie bedingten „Lock-downs“ mit der Grenzöffnung zur Schweiz hat der Lärmpegel innerhalb unserer Stadt erheblich zugenommen. BGP und L.IN.Khaben sich zusammengeschlossen, um nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen, auch unter Beteiligung betroffener Anrainer und dem Management der Hotels 47Grad und Harbr. Es gibt zwei Brennpunkte, die parallel „abgearbeitet“ werden:

Brennpunkt 1: Herosé-Park, Seeufer und der Seerhein-Promenade

        Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei wurden in den vergangenen Wochen mehrfach von Anwohnern um Hilfe gebeten, um das Schreien, Singen und Betreiben sogenannten Ghettoblastern durch alkoholisierte Mitbürger während der Nachtruhe zu unterbinden. Das ist aber leider nicht nachhaltig gelungen – das Problem besteht seit langen Jahren und kehrt in den warmen Sommernächten immer wieder zurück. Nur während der nach 6 Monaten vom Verwaltungsgericht „gekippten“ Glasverbotsverordnung der Stadt trat etwas mehr Ruhe ein. Hinzu gekommen sind in jüngster Zeit noch Drogenhandel, Messerstechereien, und sogar ein Mord in diesem Gebiet. Wer traut sich denn wirklich nach Mitternacht in den Herosé-Park? Die häufigen Kontrollen unserer Ordnungsdienste sind personal- und kostenintensiv; zudem sind die Beamten nicht nur Ruhigstellung rücksichtsloser Zeitgenossen da. Ein Brief an Minister Strobl mit der Bitte um personelle Verstärkung der hiesigen Polizei wurde vor einigen Tagen verschickt.  Mal sehen,wie die Antwort aussieht, bzw. ob sie überhaupt kommt.

 

         Angesichts des wachsenden öffentlichen Druckes wurde das Problem auf der Juli-Ratsversammlung kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt; die CDU-Fraktion hatte beantragt, ein Alkoholverbot zu prüfen, konnte aber keine die Mehrheit für diesen Antrag gewinnen. Herauszuheben war in diesem Zusammenhang das Statement des Jungen Forums Konstanz: „ Wir sehen im Unterschied zur CDU die Probleme dieser Leute die dort sind, viel höher als die die dort wohnen…… Es gibt immer noch mehr vernünftige Leute als Anwohner“ Es fällt einem schwer, bei solchem Nonsens sachlich zu bleiben. Das Hornberger Schießen lässt grüßen (die Wendung wird gebraucht, wenn eine Angelegenheit mit großem Getöse angekündigt wird, aber dann nichts dabei herauskommt und sie ohne Ergebnis endet).

         Nach mehreren Brandbriefen an den Oberbürgermeister und Verantwortlichen in der Stadtverwaltung wurde letztlich der Konstanzer Präventionsrat einberufen, um mögliche Maßnahmen vorzuschlagen, dieeinerseits die „Vernünftigen“ und die Anwohner zufrieden stellt. Nachdem man sich auf keine Aktionen einigen konnte (Hornberger Schießen 2) und gemäß dem Motto: „Wenn Du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis“ wurde ein solcher gegründet. Die teils realitätsfernen Vorschläge aus dem Gremium sollen aus Höflichkeitsgründen hier nicht kommentiert werden. Einzig die Idee, lärm- und/oder zeitgesteuerte Flutlichtanlagen an die Brennpunkte zu bringen, könnte eine Verbesserung der Situation bringen, wenn schon Glas- oder Alkoholkonsumverbot rechtlich nicht durchsetzbar sein sollen. Es gab viele andere unbeachtete Vorschläge: Flutlicht, Lautsprecherverbot, mehr Präsenz KOD, Polizei, mehr attraktive Flächen: Hörnle, Klein Venedig uam.

Nun hat die Stadtverwaltung eine Verordnung erlassen, nach der ab 23.00 Uhr und in einem Abstand von 50m zur nächsten Wohnanlage in den nächsten 4 Wochen ab dem 6.August keine laute Musik gespielt werden darf. Super, das Konstanzer Ordnungsrecht wird unterlaufen (Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr!) . So können sich die Anwohner zusätzlich darauf freuen, wenn derartige Lärm-Maschinen in 51m Abstand lautstark betrieben werden. Da muss doch jemand die Stärke eines voll aufgedrehten Lautsprechers unterschätzen! Immerhin mussten 11 Angehörige des KOD/der Polizei am 7.August aufgeboten werden, um Ruhe zu schaffen. Da schaut man neidisch nach Radolfzell, wo nach Lärm und Müll eine Allgemeinverfügung erlassen wurde, die .in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr Singen, Schreien oder die Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten oder anderen mechanischen oder elektro-akustischen Geräten zur Lauterzeugung ...und das offene Mitführen sowie die Verwendung von Glasflaschen, Gläsern und jeglichen sonstigen Behältnissen aus Glas wird auf der Halbinsel Mettnau während des ganzen Tages untersagt.“ Und das wird nach Aussage von Polizei, Ordnungsdienst und nächtlichem Besuch eines unserer Mitglieder tatsächlich eingehalten. Glückliche Radolfzeller.

         Der BGP und L.IN.K bittet alle Anwohner, Verstöße gegen das Ortsrecht (Lärm, Müll, Hausfriedensbruch durch Urinieren in Vorgärten und Terrassen) möglichst mit Bild und Ton zu dokumentieren – insbesondere, wenn KOD/Polizei benachrichtigt werden muss. Die Beschwerden werden gesammelt, um nötigenfalls schärfere Sanktionen durchsetzen zu können.

Dr. Michael Scholtz

Bild. Dr. C. Millauer  Bildtext: W. Betz

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