Die Arbeitsgruppe Lärmschutz hat sich im Sommer 2020 gebildet, um die Stadtverwaltung Konstanz zu Maßnahmen zu bewegen, Lärm und Vermüllung von Seeufer, - Rhein und Herosé-Park entgegen zu wirken sowie der unbefriedigenden Einhaltung der Lärmschutz dienenden nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h in mehreren Straßen innerhalb der Stadt zu begegnen. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Hotels Harbr und Hotel 47Grad, der Bürgerinitiative Hofgärten, sowie der Bürgergemeinschaft Petershausen und der Lärmschutz-Initiative Konstanz.

Die CDU-Fraktion hat anläßlich der Ratssitzung am 22.10 den Antrag auf Verdoppelung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gestellt, so wie es OB Burchardt anläßlich der Übergabe einer Petition mit über 300 Unterschriften am 31.08.2020 zugesagt hatte. RA Tscheulin hat diesen Antrag verbal eingebracht. Es bleibt festzuhalten, dass :

  • der zeitweise verstärkte Einsatz des KOD an den o.g. Brennpunkten einen positiven mindernden Effekt auf die Lärmentwicklung durch uneinsichtige Mitbürger gezeigt hat. Die Personalstärke ist allerdings zu gering, um die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe (22.00 – 6.00h) im ganzen Stadtgebiet durchzusetzen.

  • eine Unterstützung des KOD durch Mitglieder des Gemeindevollzugsdienstes (GVD) nicht nur zu einer Vernachlässigung der Kontrolle des ruhenden Verkehrs, aber besonders der Geschwindigkeitskontrollen führen würde. Eine solche Lösung zur Unterstützung des KOD ist zu verwerfen und war ja vor Einsatz des KOD auch - lt. Verwaltung – gar nicht möglich (Arbeitsrecht). 

  • die beschlossene Verschiebung der Entscheidung über den CDU-Antrag in den März 2021 wird, selbst bei positivem Entscheid, den Einsatz der neuen Mitarbeiter bis frühestens in den Herbst-Winter, und damit nach der neuen Übertretungsperiode, möglich machen.

  • im Gegensatz zum Statement vom OB bei der Bürgersprechstunde die Stadt Konstanz sehr wohl in der Lage ist, Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen und, evtl. auch mit Hilfe der erfahrenen Kollegen aus Singen oder der Schweizer Polizei, gegen Raser und Poser vorzugehen. Immerhin besitzt der GVD eine mobile Messeinheit, die aber nur tagsüber, und nicht in den Nachtstunden zum Einsatz kommt. Der Bedarf ist bekanntlich vorhanden (1)

Es ist ebenso erstaunlich, dass die Stadtverwaltung bis heute nicht in der Lage war, eine Kosten/Nutzen-Rechnung für zusätzliches KOD-Personal aufzustellen; immerhin sind Kosten und Einnahmen auf Basis des derzeit angestellten Personals bekannt und fehlende Informationen und Schätzung (z.B. auf Basis der Kostenanalyse eines 16 Mann starken KOD der Stadt Villingen-Schwenningen) möglich sein (2) . Außerdem wurde von der Verwaltung festgehalten, dass der GVD kostendeckend arbeitet, also auch der KOD im Winter, da er in dieser Zeit mit den gleichen Aufgaben betraut ist. Nach Jahren des Einsatzes im Sommer nur zur Prävention muß nun eben verstärkt mit der Erhebung von Bussgeldern gerechnet werden, da sonst keine Besserung zu erwarten ist.

Die Arbeitsgruppe Lärmschutz fordert die Stadtverwaltung deshalb auf:

  • eine Kosten/Nutzen Rechnung für zusätzliches KOD-Personal zu erstellen

  • anzugeben, bis wann dieses Personal einsatzfähig ist

  • die Geschwindigkeitskontrollen in den Nachtstunden in den 30iger Zonen ab 22.00 Uhr durchzuführen (Bodanstr, Mainaustr, Reichenaustr., Max-Strommeyer Str.) sowie der Schneckenburger Str.

  • Die Ortspolizei mit Lärmmessgeräten auszustatten und entsprechendes Personal hierfür auszubilden.

  • Die Entscheidung über Verstärkung des KOD nach Vorlage der Kosten/Nutzen-Rechnung unverzüglich so vorzunehmen, damit diese im Früh-Sommer 2021 auch einsatzfähig sind.

Verfasser:

Dr. Franz Hamann (L.IN.K), Konstanz, den 26.10.20

Prof. Dr. Christian Millauer (BGP),

Dr. Michael Scholtz (BGP,L.IN.K)

Anlagen sind bei der BGP angefordert werden:

  1. Übersicht KOD Kosten verschiedenen Gemeinden

  1. Ergebnis der Geschwindigkeitsmessungen Reichenaustr. (Messstation Kreuzung Reichenau/Schneckenburger Str.)

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