Nachdem der vorherige Gemeinderat beschlossen hatte, das Torhausgrundstück entgegen dem TUA-Beschluss und der 350 Unterschriften der Anwohner doch zu verkaufen, plant nun der Investor weiter, und hat nun schon die 2. Bauvoranfrage eingereicht. Dabei berücksichtigt er allerdings weder den Bebauungsplan – weshalb er drei Befreiungen vom Bebauungsplan  beantragt – noch die Anregungen des Gestaltungsbeirates. Die Berücksichtigung und Erfüllung dieser Anregungen war Voraussetzung für die Zustimmung durch den Gemeinderat! Der OB hatte uns mitgeteilt (anbei der komplette Brief), dass: „An den Verkauf wird die Bedingung geknüpft, dass das Vorhaben zunächst im Gestaltungsbeirat beraten wird“ und „das Grundstück erst verkauft wird, wenn ein von der Stadt mitgetragener Entwurf vorliegt, auf dessen Grundlage ein Bauantrag eingereicht werden kann. Nach Erteilung der Baugenehmigung wird ein Kaufvertrag geschlossen. Grundlage des Kaufvertrages ist die Baugenehmigung, sprich die eingereichte Planung.“

Da nun >der Bebauungsplan nicht eingehalten wird, >die Hinweise des  Gestaltungsbeirates (Höhe, Aufbau) nicht beachtet werden, >die Pläne unvollständig sind, >Flächen in der Berechnung fehlen, >vorhandene Parkplätze entfallen und >die Zufahrt nicht gewährleistet ist, haben die BGP und  viele  Anwohner sowohl Einsprache erhoben (Muster), als auch die Fraktionen in einem Schreiben gebeten, die Entscheidung eines Verkaufs dieses Grundstücks nochmals zu überdenken und vor den Gemeinderat zu bringen, da dieser ja neu zusammengesetzt ist. Dieser könnte im Sinne eines grünen umweltverträglichen Stadtbildes und vor allem der obengenannten vielen Unwägbarkeiten auf die weitere Verdichtung dieses schon überbelegten Gebietes verzichten und wertvolles Grün erhalten. Die angedrohte Klage des Investors ist haltlos, da erst nach Unterschrift vor dem Notar das Eigentumsrecht auf ihn übergeht!

Dr. Chistian Millauer

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