Bereits 2012 wurde vom Gemeinderat beschlossen, den Uferweg bis zur Bleiche fortzuführen. Da nun Meichle und Mohr ein Stück Uferweg anlegen wird – aber die Anschlüsse auf beiden Seiten fehlen - drängt die BGP auf eine schnelle Lösung, um die sinnvolle langjährige Planung auch durchzusetzen. Leider wehrt sich das Landratsamt mit Verkehrsversicherungspflicht (ohne eine Detailplanung), wodurch das gesamte Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist, denn wenn eine Behörde öffentliche Planungen - Belange nicht berücksichtigt – wie kann sie es von den Bürgern verlangen??

Lersen Sie die Kurz-Chronologie des Vorganges und die Reaktionen:

März 2012: Der Gemeinderat hat am 29.03.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Billenweiher, 1. Änderung" mit dem Ziel beschlossen, im Rahmen eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens ein tragfähiges, städtebauliches Gesamtkonzept in Anlehnung an die begonnene Entwicklung auf dem Great Lakes Areal zu erarbeiten und die dortige Uferwegeplanung weiter fortzuführen. Lesen Sie hierzu die Kurzchronologie und den Anhang: Gesprächsprotokoll…

11.2013: TÜA

2014: Workshops

Juli 2016: Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt gem. § 84 GemO im Haushalt 2016 auf dem Investitionsauftrag I51102540002 und dem Sachkonto 78720007 "Sanierungsgebiet Billenweiher - Restausbau Uferpromenade" außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 59.350 EUR zur Planung

?? Beauftragung - Lieferung

?? Auswertung

?? Veröffentlichung (auf unsere Anfragen kann dies erst nach Info des Gemeinderates erfolgen…)

2019: Baugenehmigung Meichle & Mohr mit Auflage gemäß dieser Planung den Uferweg Torso anzulegen. (ohne beidseitige Anschlüsse, mit Zugang von Reichenaustrasse über Privatgelände??)

Januar 2019: BGP Anfragen siehe Anlagen: Protokoll zum Gespräch im Landratsamt

Text und Bilder: Prof. Dr. Christian Millauer

 

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